Pferdehalterhaftpflicht Versicherungsvergleich / Grundwissen für den Tierhalter

Tiere sind manchmal unberechenbar. Das wissen Sie als Halter eines Tieres: Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann den evtl. in die Hunderttausende gehenden Schaden?

Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Mit dem Abschluß einer Tierhalterhaftpflichtversicherung trägt die Versicherung Ihr Risiko als Tierhalter und sorgt für den Fall der Fälle für schnelle Regulierung.

Grundlage des Versicherungsschutzes sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die besonderen Bedingungen. Alle Bedingungen werden Ihnen mit dem Versicherungsschein zugesendet. Beim entsprechenden Angebot können Sie sich die Bedingungen auch per PDF-Datei herunterladen.











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